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Mainz geht voran

  • Autorenbild: Anke Schneider
    Anke Schneider
  • 3. Okt.
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn wir einen Menschen verlieren, spenden vertraute Rituale Trost. Dunkle Kleidung, gemeinsames Singen oder eine Ansprache gehören seit jeher zu einer Trauerfeier.

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Doch Traditionen wandeln sich. Was gestern unverrückbar schien, kann morgen schon anders aussehen. So hat die Erdbestattung, über Jahrhunderte die gängigste Form in Europa, längst der Feuerbestattung den Vorrang überlassen. Nun geht Rheinland-Pfalz noch einen Schritt weiter – und sorgt damit auch in anderen Bundesländern für Diskussionen. Denn das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache.


Die neue Mainzer Rechtsgrundlage bringt drei wesentliche Veränderungen:

- Keine Sargpflicht mehr: Bestattungen im Tuch sind nun erlaubt.

- Aufhebung des Friedhofszwangs: Möglich sind künftig auch Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar, das Verstreuen der Asche im eigenen Garten oder die Aufbewahrung der Urne zu Hause.

- Teilung der Asche: Ein Teil kann entnommen und beispielsweise für Kristall- oder Diamantbestattungen genutzt werden.


Wichtig zu wissen: Diese Regelungen gelten ausschließlich für Verstorbene, deren letzter Wohnsitz in Rheinland-Pfalz lag.


Für alle Änderungen gilt: Sie müssen zu Lebzeiten schriftlich festgelegt sein. Deshalb ist ein Bestattungsvorsorgevertrag dringend zu empfehlen – unabhängig davon, ob Sie in Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Bundesland wohnen. Nur so können Sie heute festlegen, was morgen gelten soll.


Foto: Adobe Stock #1626264607 von Viktor


 
 
 

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Bestattungsinstitut Schneider

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