Polizei
Wissenwertes
Trauerfall
Warum die Polizei ?
Warum kommt bei meinem Leid noch die Polizei ?
Wenn ein Mensch verstorben ist, muß ein Arzt gerufen werden, der letzendlich den Tod bescheinigen muss. In diesem Dokument, muß die festgestellte Todesursache dokumentiert werden.Der Arzt muss feststellen, ob der Verstorbene, durch eine natürliche Krankheit oder einer unnatürlichen Ursache verstorben ist. Sollte eine unnatürliche Todesursache durch Fremdverschulden, Selbsttötung oder einen Unfall festgestellt werden muss er dies amtlich und schlüssig begründen. Diese Feststellung ist im gegensatz zu einem krankheitsbedingten Tod meist einfacher. Meistens erscheint der gerufene Notarzt der den Verstorbenen vorher nie kennen gelernt bzw. gesehen hat. Er kann dadurch verständlicherweise keine objektiven Befunde bescheinigen, die medizinisch belegen warum der Mensch gerade aufgrund welcher Krankheit gestorben ist. Auch wenn Anwesende eine langjährige Krankheit begründen die das Ableben vorhersahen, darf und kann der Arzt den natürlichen Tod nicht bescheinigen.
Er bescheinigt auf dem Totenschein "unnatürlicher Tod". Dadurch ist der Arzt in der Pflicht die Polizei zu informieren. Die Polizei ist jetzt beauftragt durch Merkmale am Fundort, auch durch Befragung von Angehörigen, Zeugen und behandelten Ärzten sowie durch weitere Ermittlungen den Tod aufzuklären. Es wird ein Bericht angefertigt den die Beamten der Staatsanwaltschaft vorlegen müssen. Dies nennt mann ein Todesermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft erteilt danach die Erlaubnis zur Beerdigung.Sollten Unklarheiten bei diesem Todesermittlungsverfahren entstehen so kann es sein das die Staatsanwaltschaft eine Gerichtsmedizinische Obduktion anordnet.
Im Durchschnitt eines Kalenderjahres gibt es je nach Einwohner einer Stadt ca. 300 ungeklärte Todesfälle ohne Verkehrsunfälle gerechnet. 10 Prozent sind Selbsttötung ca. 5 Prozent sind anderer Art von nicht natürlichen Todesfällen.In seltenen Fällen führen die nachträglichen Leichenermittlungsverfahren der Polizei das ein fremdverschulden bei einem ungeklärten Todesfall vorlag.
Bei einem Todesermittlungsverfahren durch die Polizei ist nicht gleich darauf zu schliessen, dass etwas ungesetzliches getan wurde bzw. das man Angehörige oder Bekannte verdächtigt.
In unserem Grundgesetz, ist festgelegt das der Schutz des Lebens eine Hohe Priorität hat. Dadurch ist die Polizei in der Pflicht sich sorgfältig und Intensiv bei unnatürlichen Todesfällen zu kümmern.
Während des Todesermittlungsverfahren was in der Regel 1-2 Werktage dauert können Sie schon mit uns Kontakt unter 02051/609990 oder 02052/926972 aufnehmen . Wir werden mit Ihnen ein Gespräch führen um den Ablauf der Beerdigung zu besprechen. Weitere Formalitäten bei der Polizei werden wir für Sie abwickeln.
Wichtig !
Durch das Todesermittlungsverfahren wir der Leichnam des Verstorbenen durch einem Vetragsbestatter der Polizei in der Regel zu einem nächtsgelegen Friedhof oder zur Rechtsmedizin überführt.
Hierbei haben die Angehörigen gegenüber diesen Vertragsbestatter keinerlei Verpflichtung. Welchen Bestatter Sie für die Beerdigung wählen, bleibt in Ihrer Entscheidung.Lassen Sie sich nicht an ein Institut vermitteln, sondern wählen Sie Ihren Bestatter frei nach Ihrer Wahl.
Die meisten Menschen sterben heutzutage in Pflegeheimen oder Krankenhäuser. Wenn ein Mensch zu Hause stirbt, stehen die Angehörigen vor einer schwierigen emotionaler Situation. Trotzdem sind dann zahlreiche Entscheidungen zu treffen. Wir möchten Ihnen einige Ratschläge geben, wie Sie sich richtig verhalten.
Zuerst muss ein Arzt gerufen werden. Informieren Sie ihren Hausarzt oder dessen Vertreter. Ist der Arzt nicht erreichbar so rufen Sie den Ärtzlichen Notdienst.
Der Tod eines Menschen lässt sich vom Laien nicht immer sofort auf den ersten Blick feststellen. Deshalb ist ein Notruf unter der Telefonnummer 112, besonders nach einem Unfall oder einer plötzlichen lebensbedrohenden Erkrankung, immer der erste Schritt, um gegenbenfalls lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten zu können. Beachten Sie, dass der Notruf einige wichtige Informationen erhalten sollte:
1. Wer meldet ( Sagen Sie Ihren Namen)
2. Was ist passiert ( Schildern Sie kurz den Vorfall )
3. Wo ist es passiert ( Zu welcher Adresse soll der Arzt kommen )
4. Wie viele Verletzte ( Wie viele Personen soll geholfen werden )
5. Welche Verletzungen ( Beschreiben Sie kurz den Zustand der Person )
Wenn der Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt hat, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Diese muss er beim Verstorbenen zurücklassen.
Benachrichtigen Sie nun das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens.
Bestattungen Schneider steht Ihnen Tag und Nacht unter Telefonnummer Langenberg 02052/926972 oder Velbert 02051/609990 zur Verfügung. In dieser schwierigen Lage können Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen.
Lassen Sie sich nicht an ein Institut vermitteln, sondern wählen Sie Ihren Bestatter frei nach Ihrer Wahl.
Welchen Bestatter Sie mit der Betreuung Ihres Falles, bis einschließlich zur Trauerfeier wählen, bleibt in Ihre Entscheidung.
Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt, ist Ihre Entscheidung. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt. Eine Erdbestattung muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Tod erfolgen.
Wir werden ein Gespräch mit Ihnen führen, in dem alle weiteren Fragen besprochen werden. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in den Räumen einer unserer Institute.