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AutorenbildAnke Schneider

Nach dem Urlaub ist vor dem Nachlass

Die bessere Hälfte vor dem Sonnenuntergang am Strand … oder ein glückliches Foto beim Sundowner in der hippen Beach Bar: Der Urlaub wird im Bild dokumentiert und für die Freunde daheim auf Instagram, TikTok oder Facebook gepostet.


Ganz selbstverständlich nutzen die meisten Menschen Social-Media-Kanäle und andere Webangebote. Aber was ist eigentlich, wenn die Besitzerinnen oder Besitzer dieser Online-Konten versterben?


Der sogenannte „digitale Nachlass“ umfasst vom E-Mail-Account, der Messenger-App oder eben Social-Media-Accounts bis zu Log-ins beim Online-Broker oder Kryptowährung-Wallets eine oft unüberschaubare Anzahl an Konten bei Diensten, die den Hinterbliebenen häufig nicht einmal bekannt sind. Trotzdem wollen sie über die Accounts verfügen können, gerade weil diese – Stichwort: Bitcoin – auch einen hohen finanziellen Wert haben können. Das ist nicht immer einfach.


Unterstützung kommt auch in dieser Hinsicht von den Bestattungsunternehmen, die mit spezialisierten Dienstleistern zusammenarbeiten. Sie helfen bei der Durchsicht von Dokumenten der Verstorbenen und greifen mit viel Erfahrung auf Online-Recherchemöglichkeiten zurück. Nach der Identifizierung der Konten unterstützen diese Profis die Hinterbliebenen auch dabei, Zugriff auf Log-in-Daten und Passwörter zu erhalten, um die Konten entweder selbst weiter zu betreuen oder sie zu löschen.


Es ist ein oftmals aufwendiger Prozess, den digitalen Nachlass eines Verstorbenen zu verwalten. Dabei lässt sich dieses Problem recht leicht vermeiden. Wer bereits zu Lebzeiten Listen seiner Accounts mit Log-in-Namen und Passwörtern anlegt, kann diese verschlüsselt, beispielsweise auf einem USB-Stick, im Safe oder beim Notar deponieren oder das Passwort für den USB-Stick an einem sicheren Ort für die Angehörigen hinterlegen.


Bild: Adobe Stock #650571979 von visoot



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