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AutorenbildAnke Schneider

Letzte Reise – Große Reise



Die großen Ferien stehen vor der Tür: Millionen Familien packen ihre Koffer, steigen ins Auto oder Flugzeug und reisen an ein Ziel, das Erholung, tolle Erlebnisse oder sogar spannende Abenteuer verspricht.


Mobilität ist sogar laut Grundgesetz ein Recht der Deutschen. Diese Mobilität begleitet uns das ganze Leben, etwa beim täglichen Pendeln an den Arbeitsplatz oder bei der Weltreise, die wir uns schon lang erträumt haben. Aber Mobilität endet nicht einmal mit dem Leben selbst. Auch Verstorbene treten eine letzte Reise an, die keinesfalls immer eine ausschließlich metaphysische ist, weil die Seele – je nach Glaubensvorstellung – in den Himmel auffährt. Es kann auch eine körperliche sein, angefangen von der Fahrt aus dem Bestattungshaus zum Friedhof über eine Überführung zwischen deutschen oder europäischen Städten bis hin zu einer langen letzten Reise, die ein Verstorbener im Flugzeug zurücklegt.


Überführungen unterliegen strengen Vorschriften – aus gutem Grund. So dürfen sie nur von Bestattungs- und speziellen Überführungsunternehmen in dafür ausgerüsteten Fahrzeugen entsprechend einer DIN-Norm durchgeführt werden. Wird es international, werden die Anforderungen noch einmal verschärft.


Soll eine Verstorbene oder ein Verstorbener mit dem Flugzeug überführt werden, wird er oder sie zunächst in einen Zinksarg gebettet, der wiederum in den eigentlichen Holzsarg gestellt wird. Dieser Doppelsarg wird in ein neutrales Transportbehältnis verpackt. Die Gründe für dieses komplizierte Vorgehen: Einerseits sorgt der Zinksarg dafür, dass beim Transport im Laderaum des Flugzeugs kein Luftüber- oder Unterdruck entsteht. Andererseits ist so Diskretion gewährleistet, da die Passagiere nicht auf den ersten Blick erkennen sollen, dass es sich bei der Fracht um einen Sarg handelt.


Bild: Adobe Stock #280828158 von aanbetta



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